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Leistung

Baum fällen lassen in Bern: Bewilligung, Kosten, Ablauf

Baum fällen Bern: Baumpfleger mit Seilsicherung schneidet Äste in einer Föhre
Beispiel: Baumpfleger mit Seilsicherung in der Krone

Kurz gesagt: In der Stadt Bern sind Bäume ab 30 cm Stammumfang im Aareschutzgebiet und in der Innenstadt geschützt, im übrigen Gemeindegebiet ab 80 cm, gemessen auf 1 m Höhe. Für das Fällen eines geschützten Baums braucht es ein Beseitigungsgesuch bei Stadtgrün Bern. Eine Fällung kostet laut Schweizer Preisportalen rund CHF 400 bis 1'500, je nach Grösse und Zugang.

Bewilligung in der Stadt Bern

Baumschutz Stadt Bern, Stand Oktober 2026
ZoneGebietGeschützt ab Stammumfang
Schutzzone AAareschutzgebiet und Innenstadt30 cm, gemessen 1 m über Boden
Schutzzone Bübriges Gemeindegebiet80 cm, gemessen 1 m über Boden

Quelle: Stadtgrün Bern, Baumschutzreglement der Stadt Bern. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Umfänge zusammengezählt. Auch für kranke oder abgestorbene geschützte Bäume braucht es ein Beseitigungsgesuch. Steht die Fällung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, läuft die Bewilligung über das Baubewilligungsverfahren. In welcher Zone ein Baum steht, zeigt der Zonenplan der Stadt. In Köniz, Muri, Ostermundigen und anderen Gemeinden gelten eigene Regeln; fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.

Kosten

Schweizweite Richtwerte, keine Offerte
ArbeitRichtpreis in CHFHinweis
Baumfällung allgemein400 bis 1'500je nach Höhe, Zugang, Standort
Mittlerer Baum 8 bis 15 m600 bis 1'800inkl. Entsorgung
Wurzelstock entfernen150 bis 600fräsen oder ausgraben
Baumpflege nach Aufwand90 bis 140 pro Stundezum Beispiel Abtragen in Stücken

Richtwerte aus Schweizer Preisportalen (offrendo.ch, helply.ch, handwerker-kosten.ch, houzy.ch), Stand 2026, schweizweit und nicht regional erhoben. Mehr Preise: Kosten für Gartenarbeiten in Bern.

Ablauf

  1. Stammumfang auf 1 m Höhe messen und die Schutzzone prüfen.
  2. Bei geschützten Bäumen das Beseitigungsgesuch einreichen und den Entscheid abwarten.
  3. Offerte einholen: Fällmethode, Entsorgung, Wurzelstock, allfällige Ersatzpflanzung.
  4. Termin ausserhalb der Brutzeit wählen, wenn möglich zwischen Oktober und Februar. Besetzte Nester sind geschützt.
  5. Fällung, Abtransport und auf Wunsch Stockfräsen.

Bäume an der Grenze

Steht der Baum nahe am Nachbargrundstück, gelten die Grenzabstände des Kantons Bern: Grenzabstand für Bäume und Hecken in Bern. Hat ein Sturm den Baum beschädigt: Sturmschaden am Baum in Bern. Soll der Baum bleiben und nur geschnitten werden: Baumpflege in Bern.

Häufige Fragen

Ab welcher Grösse ist ein Baum in der Stadt Bern geschützt?

Im Aareschutzgebiet und in der Innenstadt ab 30 cm Stammumfang, sonst ab 80 cm, jeweils auf 1 m Höhe gemessen.

Brauche ich für einen kranken Baum auch eine Bewilligung?

Ja, wenn er geschützt ist. Das Beseitigungsgesuch geht an Stadtgrün Bern.

Was kostet es, einen Baum fällen zu lassen?

Schweizer Preisportale nennen rund CHF 400 bis 1'500, grosse Bäume in enger Lage kosten mehr.

Wann darf ich einen Baum fällen?

Am besten zwischen Oktober und Februar, ausserhalb der Brutzeit. Bei geschützten Bäumen erst nach der Bewilligung.

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