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Notfall

Sturmschaden am Baum in Bern: Was jetzt?

Sturmschaden Baum Bern: Baumpfleger mit Seilsicherung schneidet Äste in einer Föhre
Beispiel: Baumpflege mit Seilsicherung

Kurz gesagt: Bei akuter Gefahr auf Strasse, Leitung oder Dach wählen Sie die Feuerwehr 118. Sonst Abstand halten, Fotos machen und Schäden am Haus der Gebäudeversicherung Bern (GVB) melden. Für Räumung, Zersägen und eine allfällige Restfällung leiten wir Ihre Anfrage an Gartenbau- und Baumpflegebetriebe in Bern weiter. Wir haben keinen Notdienst und versprechen keine Frist.

Die ersten Schritte

  1. Abstand halten: Stämme unter Spannung und hängende Äste können schlagartig nachgeben.
  2. Gefahr melden: Baum auf Strasse oder Stromleitung an die Feuerwehr (118) oder das Elektrizitätswerk.
  3. Fotos machen, bevor etwas weggeräumt wird.
  4. Versicherung informieren, wenn Haus, Auto oder Zaun beschädigt sind.
  5. Fachbetrieb für Räumung und Fällung anfragen, mit Fotos und Angaben zur Zufahrt.

Wer zahlt?

Schäden am Gebäude durch einen umstürzenden Baum gelten als Sturmschaden, wenn der Wind mindestens 75 km/h erreicht hat. Im Kanton Bern deckt sie die Gebäudeversicherung Bern (GVB), abzüglich Selbstbehalt. Bäume, Sträucher und das Aufräumen im Garten sind darin in der Regel nicht oder nur begrenzt versichert. Manche Hausrat- oder Gebäudepolicen decken Gartenpflanzen als Zusatz. Fällt Ihr Baum auf das Nachbargrundstück, kann Ihre Haftpflichtversicherung betroffen sein. Massgebend ist Ihre Police; wir machen keine Versicherungsberatung.

Baum nach Sturm Bern: Gärtner bläst im Herbst Laub vom Rasen
Beispiel: Laub und Äste zusammenräumen

Kosten für Räumung und Fällung

Schweizweite Richtwerte, keine Offerte
ArbeitRichtpreis in CHFHinweis
Abgebrochene Äste zersägen und abführennach Aufwand, 70 bis 110 pro Stunde und Personplus Entsorgung
Kleiner Baum umgestürzt, räumen250 bis 700inkl. Entsorgung
Mittlerer Baum, Restfällung und Räumung600 bis 1'800gespannte Stämme brauchen Erfahrung
Wurzelteller und Stock entfernen150 bis 600fräsen oder ausgraben

Richtwerte aus Preisportalen (offrendo.ch, ofri.ch), Stand Oktober 2026, schweizweit und nicht regional erhoben. Nach grossen Stürmen sind Betriebe oft ausgelastet; Gefahrenstellen haben Vorrang vor Aufräumarbeiten.

Bewilligung nach dem Sturm

In der Stadt Bern schützen die Baumschutzvorschriften viele grössere Bäume; auch Köniz, Muri und andere Gemeinden haben eigene Regeln. Steht ein beschädigter Baum noch, braucht auch die Restfällung oft eine Bewilligung. Bei akuter Gefahr darf gesichert werden; halten Sie den Zustand mit Fotos fest und informieren Sie die Gemeinde. Mehr dazu: Baum fällen in Bern: Bewilligung und Kosten.

Vorbeugen

Bäume mit Totholz, Pilzbefall am Stamm oder einseitiger Krone brechen bei Sturm eher. Bei grossen Bäumen nahe am Haus lohnt sich alle paar Jahre eine Kontrolle durch einen Baumpfleger: Baumpflege in Bern.

Häufige Fragen

Haben Sie einen Notdienst für umgestürzte Bäume?

Nein. Bei akuter Gefahr wählen Sie 118. Für die Räumung leiten wir Ihre Anfrage an Betriebe weiter.

Zahlt die Gebäudeversicherung den umgestürzten Baum?

Den Schaden am Haus meist ja, den Baum und das Aufräumen im Garten meist nicht. Prüfen Sie Ihre Police.

Brauche ich eine Bewilligung, um einen sturmgeschädigten Baum zu fällen?

Bei geschützten Bäumen fragen Sie die Gemeinde. Bei akuter Gefahr darf gesichert werden; dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos.

Darf ich selbst mit der Motorsäge räumen?

Bei gespannten Stämmen raten wir dringend ab. Das ist eine der gefährlichsten Arbeiten im Garten.

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Kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie Garten, Arbeiten und Rhythmus. Ein Gartenbaubetrieb aus der Region Bern meldet sich mit einer Offerte.

So funktioniert es

  1. Anfrage sendenDas Formular ist in etwa zwei Minuten ausgefüllt. Fotos können Sie später direkt dem Betrieb schicken.
  2. Wir leiten weiterWir prüfen Ihre Angaben und geben sie per E-Mail an passende Fachbetriebe der Region weiter.
  3. Offerte vom FachbetriebEin Betrieb aus der Region meldet sich direkt bei Ihnen. Ob Sie den Auftrag vergeben, entscheiden Sie selbst.
  • Für Sie kostenlos, ohne Verpflichtung
  • Angaben nur an Betriebe aus der Region
  • Wir sind ein Vermittlungsdienst, kein Gartenbaubetrieb

Fragen? Telefon: Rückruf anfordern oder offerte@garten-bern.ch

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