Vermittlungsdienst, kein GartenbaubetriebTelefon: Rückruf anfordernofferte@garten-bern.ch

Ratgeber

Grenzabstand für Bäume und Sträucher im Kanton Bern

Grenzabstand Bäume Hecken Kanton Bern: Baumpfleger mit Seilsicherung in einer Baumkrone
Baumpflege mit Seilklettertechnik. Foto: Bernd Schwabe in Hannover, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Kurz gesagt: Im Kanton Bern regelt Art. 79l EG ZGB die Abstände: 5 m für hochstämmige Bäume, die nicht Obstbäume sind, 3 m für hochstämmige Obstbäume, 1 m für Zwergobst und Zierbäume, wenn sie regelmässig auf 3 m Höhe geschnitten werden, und 50 cm für Ziersträucher bis 2 m Höhe. Gemessen wird ab Mitte Stamm.

Übersicht

Art. 79l EG ZGB Kanton Bern, vereinfacht
PflanzeMindestabstand zur Grenze
Hochstämmige Bäume (nicht Obst)5 m
Hochstämmige Obstbäume3 m
Zwergobst, Zierbäume (auf 3 m geschnitten)1 m
Ziersträucher bis 2 m0,5 m

Hecken

Für Grünhecken verweist das Gesetz (Art. 79m EG ZGB) auf die Gemeinden. Viele Gemeinden geben Merkblätter zu Höhe und Abstand heraus. Zu Strassen gelten zudem Vorgaben für die Verkehrssicherheit.

Gärtner schneidet eine lange Hecke mit der Heckenschere
Heckenschnitt. Foto: Kolforn (Kolforn), CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Verjährung

Der Anspruch auf Beseitigung zu nahe gepflanzter Bäume und Sträucher verjährt im Kanton Bern nach 5 Jahren. Danach kann meist nur noch ein Rückschnitt verlangt werden. Wer pflanzt, sollte die Abstände von Anfang an einhalten.

Häufige Fragen

Ab wo wird gemessen?

Ab Mitte Stamm bis zur Grenze.

Gilt das auch für bestehende Bäume?

Ja, aber der Beseitigungsanspruch verjährt nach 5 Jahren.

Kann man mit dem Nachbarn etwas anderes vereinbaren?

Ja, schriftlich. Eine Dienstbarkeit im Grundbuch ist am sichersten.

Wer hilft bei Streit?

Zuerst das Gespräch, dann die Gemeinde oder eine Schlichtungsbehörde.

Weiterlesen

Kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie Garten, Arbeiten und Rhythmus. Ein Gartenbaubetrieb aus der Region Bern meldet sich mit einer Offerte.

Offerte anfragen

Pflichtfelder sind mit * markiert.

z. B. 3006 Bern

Zum Beispiel Grösse des Gartens, was zu tun ist (Hecke, Bäume, Rasen, Umgestaltung) und ob einmalig oder regelmässig.

Lieber telefonieren? Nummer eintragen und «Rückruf» ankreuzen, der Fachbetrieb ruft Sie an. Per E-Mail: offerte@garten-bern.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir vermitteln nur und führen keine Arbeiten selbst aus.

Offerte anfragen